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AOK Niedersachsen
Die Kursgebühren für Präventionskurse von Gesundheitspartnern gemäß §20 SGB V werden vollständig erstattet, unter Verwendung eines AOK-Gesundheitsgutscheins. Es sind maximal zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr förderfähig. Die Erstattung erfordert eine Kurswahrnehmung von mindestens 80 Prozent. Kurse von Fremdanbietern werden bis zu maximal 150 EUR pro Kalenderjahr zu 85 Prozent erstattet, unter denselben Bedingungen.
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