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AOK Rheinland / Hamburg

Die Kursgebühren für Präventionskurse gemäß § 20 SGB V werden bis zu maximal 100 EUR pro Maßnahme vollständig erstattet. Es sind maximal zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr förderfähig. Die Erstattung erfordert eine Kurswahrnehmung von mindestens 80 Prozent.

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