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BARMER
Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer Höhe von maximal 75 EUR pro Maßnahme erstattet. Der Versicherte hat Anspruch auf die Bezuschussung von maximal zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr, wobei dieser jeweils auf die Höhe der tatsächlichen Kosten begrenzt ist. Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionskursen finden Sie in der Satzung.
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