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BOSCH BKK

Die Bosch BKK übernimmt die Kursgebühren für Präventionskurse gemäß § 20 SGB V vollständig. Für Präventionskurse von externen Anbietern erstattet sie bis zu einem Maximum von 80 EUR pro Maßnahme. Pro Kalenderjahr werden maximal zwei Maßnahmen bezuschusst. Die Erstattung erfolgt nur, wenn der Kurs zu mindestens 80 Prozent besucht wurde. Informationen zu den von der Bosch BKK erstatteten Kursen sind in der Gesundheitskurssuche verfügbar.

Bei Überschreitung der Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 110 EUR pro Maßnahme.

Details und Hintergrundinformationen zu den Präventionskursen finden Sie in der Satzung.

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