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KNAPPSCHAFT
Die KNAPPSCHAFT gewährt einen Zuschuss von 80 EUR pro Jahr für Kursgebühren von Präventionskursen nach § 20 SGB V, die von externen Anbietern durchgeführt werden. Es können maximal zwei Kurse pro Jahr bezuschusst werden. Die Erstattung der Kursgebühren setzt voraus, dass der Kurs zu mindestens 80 Prozent besucht wurde.
Weitere detaillierte Informationen zu den Präventionsprogrammen finden Sie in der Satzung.
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