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SVLFG

Die Kosten für Präventionskurse gemäß § 20 SGB V, die von anerkannten Anbietern der SVLFG durchgeführt werden, werden zu 80 Prozent erstattet. Pro Kalenderjahr können maximal zwei dieser Maßnahmen bezuschusst werden. Informationen zu geeigneten Anbietern und Kursen finden Sie in der Gesundheitskurssuche. Detaillierte Informationen und Hintergründe zu den Präventionskursen sind in der Satzung verfügbar.

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