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AOK Bremen und Bremerhaven
Die Kursgebühren für Präventionskurse gemäß § 20 SGB V von Gesundheitspartnern werden vollständig erstattet. Kurse von Fremdanbietern werden bis zu einem Höchstbetrag von 110 EUR zu 80 Prozent erstattet. Pro Kalenderjahr sind maximal zwei Gesundheitskurse erstattungsfähig. Die Erstattung setzt eine Kurswahrnehmung von mindestens 80 Prozent voraus.
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