Start
Podcast
Über
Leistungen
Erstattung
Fragen
Testimonials
Mehr
Die Kursgebühren für Präventionskurse gemäß § 20 SGB V der AOK Hessen sowie externer Anbieter werden bis zu maximal 150 EUR pro Maßnahme vollständig erstattet. Es werden höchstens zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr bezuschusst.