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AOK Nordost
Die Kursgebühren für Präventionskurse gemäß § 20 SGB V von Fremdanbietern werden bis zu maximal 170 EUR pro Kalenderjahr bezuschusst. Pro Kalenderjahr sind maximal zwei Gesundheitskurse förderfähig, wobei die gesamte Zuschusshöhe auch beim ersten Kurs vollständig ausgeschöpft werden kann.
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