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DAK GESUNDHEIT

Die Kursgebühren für Präventionskurse gemäß § 20 SGB V werden bis zu einem Höchstbetrag von 75 EUR pro Maßnahme erstattet, abzüglich eines Eigenanteils des Versicherten von 20 Prozent für Personen ab 18 Jahren bzw. 10 Prozent, wenn die Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V erreicht wird. Die Teilnahme an Präventionskursen, die auf Verträgen basieren, die die DAK-Gesundheit mit Anbietern von Maßnahmen abgeschlossen hat, erfordert keine Eigenbeteiligung. Informationen zu diesen Kursen sind auf www.dak.de verfügbar.

Pro Kalenderjahr werden maximal zwei Maßnahmen bezuschusst.

Weitere Einzelheiten und Hintergrundinformationen zu den Präventionskursen finden Sie in der Satzung.

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