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HEIMAT KRANKENKASSE

Die Kosten für Präventionskurse gemäß § 20 SGB V, die von externen Anbietern angeboten werden, werden in vollem Umfang zurückerstattet. Es können pro Jahr maximal zwei Maßnahmen mit einer Gesamterstattung von bis zu 160 EUR pro Jahr vollständig bezuschusst werden. Die Erstattung des Kurses ist nur möglich, wenn dieser zu mindestens 80 Prozent besucht wurde.

Weitere detaillierte Informationen und Hintergründe zu den Präventionskursen finden Sie in der Satzung.

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