top of page
HKK KRANKENKASSE
Die Gebühren für Präventionskurse gemäß § 20 SGB V werden als Sachleistung bis zu einem Betrag von 50 EUR übernommen, wobei ein Eigenanteil von 8 EUR abgezogen wird. Falls die Kurskosten 50 EUR übersteigen, beträgt der Eigenanteil 15 EUR. Sollte die primäre Präventions- und Gesundheitsförderungsleistung gemäß § 20, 20a und 20b SGB V nicht als Sachleistung angeboten werden können, erstattet die hkk 80 Prozent der Kosten bis zu maximal 100 EUR. Weitere Einzelheiten und Hintergrundinformationen zu den Präventionskursen sind in der Satzung zu finden.
bottom of page