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IKK SÜDWEST
Kursgebühren für Präventionskurse gemäß § 20 SGB V, die von Gesundheitspartnern der IKK Südwest angeboten werden, werden bis zu einem Höchstbetrag von 150 EUR (mindestens 75 EUR pro Maßnahme) zu 80% erstattet. Wenn die tatsächlichen Kosten unter 75 EUR liegen, erfolgt die Erstattung in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen im Gesamtwert von bis zu 300 EUR bezuschusst. Informationen zu entsprechenden Partnern und Kursangeboten finden Sie in der Gesundheitskurssuche. Detaillierte Informationen und Hintergründe zu den Präventionsprogrammen sind in der Satzung verfügbar.
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