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KKH

Die Gebühren für Präventionskurse gemäß § 20 SGB V von externen Anbietern werden bis zu einem Höchstbetrag von 80 EUR pro Maßnahme zu 90 % erstattet. Es werden höchstens zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr finanziell unterstützt. Weitere Details zu den Präventionsprogrammen sind in der Satzung verfügbar.

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