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MOBIL KRANKENKASSE
Die Mobil Krankenkasse gewährt Sachleistungen für Kursgebühren von Präventionskursen gemäß § 20 SGB V, die von ihren Gesundheitspartnern angeboten werden. Diese Kosten werden vollständig übernommen. Die entsprechenden Partner und Kursangebote sind in der Gesundheitskurssuche zu finden.
Für Präventionskurse von Fremdanbietern werden die Kursgebühren bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 EUR pro Versichertem vollständig übernommen. Es können maximal zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Detaillierte Informationen zu den Präventionsprogrammen finden sich in der Satzung.
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